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Entsorgungsinformationen

Recycling von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (ElektroG)

Die Hama GmbH & Co KG ist registrierter Hersteller gemäß gemäß §18 Abs. 2 Elektro- und Elektronikgerätegesetz: WEEE-Reg.-Nr. DE38720470

Was verbirgt sich hinter dem ElektroG?

Die sog. WEEE-Richtlinie (engl. für Waste of Electrical and Electronic Equipment) ist eine EU-Richtlinie (2002/96/EG) zur Umsetzung des Grundsatzes des Verursacherprinzips der europäischen Umweltpolitik. Nach diesem Grundsatz sollen die volkswirtschaftlichen und sozialen Kosten einer wirtschaftlichen Aktivität von ihrem Verursacher zu tragen sein. Das Ziel der im Februar 2003 in Kraft getretenen WEEE-Richtlinie ist das Vermeiden, das Verringern und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektroaltgeräten. Die von der WEEE-Richtlinie vorgegebenen Rahmenbedingungen müssen durch alle Mitgliedsstaaten der europäischen Union in nationales Recht umgesetzt werden. Die Umsetzung erfolgte dabei in Deutschland mit dem sogenannten Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG).

Warum gibt es überhaupt ein ElektroG?

Ziel des ElektroG ist der Schutz von Umwelt und Gesundheit. Darüber hinaus soll es helfen die natürlichen Ressourcen zu schonen. Grundlegende Voraussetzung hierfür ist, dass Altgeräte einer fachgerechten Entsorgung zugeführt und möglichst effizient verwertet werden. Deshalb ist jeder Verbraucher gesetzlich verpflichtet, alte Elektro- und Elektronikgeräte getrennt zu sammeln und an die Rücknahmestellen, z. B. Wertstoffhöfe oder Sammelstellen der Handelsunternehmen zurückzugeben.

Nach den Vorschriften der Richtlinie 2008/98/EU über Abfälle und ihrer Umsetzung in den Gesetzgebungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben Maßnahmen der Abfallvermeidung grundsätzlich Vorrang vor Maßnahmen der Abfallbewirtschaftung. Als Maßnahmen der Abfallvermeidung kommen bei Elektro- und Elektronikgeräten insbesondere die Verlängerung ihrer Lebensdauer durch Reparatur defekter Geräte und die Veräußerung funktionstüchtiger gebrauchter Geräte anstelle ihrer Zuführung zur Entsorgung in Betracht. Weitere Informationen enthält das Abfallvermeidungsprogramm des Bundes unter Beteiligung der Länder: https://www.bmuv.de/publikation/abfallvermeidungsprogramm-des-bundes-unter-beteiligung-der-laender/

Informationen zur Erfüllung der quantitativen Zielvorgaben können Sie in den offiziellen Statistiken über die Sammel- und Verwertungsquoten von Elektro- und Elektronikgeräten unter folgendem Link finden: https://www.bmuv.de/themen/wasser-ressourcen-abfall/kreislaufwirtschaft/statistiken/elektro-und-elektronikaltgeraete

Woran erkennen Sie, dass ein Gerät unter das ElektroG fällt?

Das auf den Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.

Wo kann ich Elektroaltgeräte entsorgen?

Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben. Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen finden Sie hier.

Welche Produkte fallen unter das ElektroG?

Die Definition von Elektrogeräten liefert § 3 Abs. 1 ElektroG:

Ihre Produkte sind Elektrogeräte, wenn sie für den Betrieb mit Wechselspannung von höchstens 1.000 Volt oder Gleichspannung von höchstens 1.500 Volt ausgelegt sind und zu ihrem ordnungsgemäßen Betrieb von elektrischen Strömen oder elektromagnetischen Feldern abhängig sind oder der Erzeugung, Übertragung und Messung von elektrischen Strömen und elektromagnetischen Feldern dienen.

So funktioniert es

Unser Onlineshop ist Mitglied im Rücknahmesystem take-e-back. Hier können Sie Sammelstellen in Ihrer Nähe finden und können diese Altgeräte dort ebenfalls kostenlos zurückgeben. Als Privatperson können Sie über take-e-back Rücknahmestellen finden und Elektro- oder Elektronik-Altgeräte kostenfrei abgeben.
Voraussetzung bei Geräten > 25cm Kantenlänge ist, dass Sie ein gleichartiges Neugerät bei einem bei uns angeschlossenen Hersteller erworben haben und dieses gegebenenfalls auch durch Vorlage eines entsprechenden Kaufbeleges nachweisen können.

Rücknahmepflichtig sind Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² für Elektro- und Elektronikgeräte sowie diejenigen Lebensmittelgeschäfte mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m², die mehrmals pro Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen. Dies gilt auch bei Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, wenn die Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte mindestens 400 m² betragen oder die gesamten Lager- und Versandflächen mindestens 800 m² betragen. Rücknahmepflichtige Fernabsatz-Vertreiber haben die Rücknahme grundsätzlich durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer zu gewährleisten.

Die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe eines Altgerätes besteht bei rücknahmepflichtigen Vertreibern unter anderem dann, wenn ein neues gleichartiges Gerät, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt, an einen Endnutzer abgegeben wird. Wenn ein neues Gerät an einen privaten Haushalt ausgeliefert wird, kann das gleichartige Altgerät auch dort zur unentgeltlichen Abholung übergeben werden; dies gilt bei einem Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln für Geräte der Kategorien 1, 2 oder 4 gemäß § 2 Abs. 1 ElektroG, nämlich „Wärmeüberträger“, „Bildschirmgeräte“ oder „Großgeräte“ (letztere mit mindestens einer äußeren Abmessung über 50 Zentimeter). Zu einer entsprechenden Rückgabe-Absicht werden Endnutzer beim Abschluss eines Kaufvertrages befragt. Beim Rückversand sind die Gefahrgutregelungen unseres Transportdienstleisters DHL zu beachten.

Außerdem besteht die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe bei Sammelstellen der Vertreiber unabhängig vom Kauf eines neuen Gerätes für solche Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, und zwar beschränkt auf drei Altgeräte pro Geräteart.

Bitte beachten Sie folgende wichtige Hinweise!
  • Sie sind in jedem Fall selbst dafür verantwortlich, dass sich keine personenbezogenen Daten auf den von Ihnen zurückgegebenen Altgeräten befinden. Stellen Sie deshalb sicher, dass Sie Ihre personenbezogenen Daten vor Rückgabe von Ihrem Altgerät gelöscht haben.
  • Entfernen Sie wenn möglich vor der Entsorgung alle Batterien und Akkus aus den Geräten und führen Sie diese der Batterieentsorgung zu.
  • Entfernen Sie wenn möglich vor der Entsorgung alle Leuchtmittel aus dem Gerät.

Entsorgung von Batterien und Akkus

Batterien und Akkumulatoren (Akkus) können wertvolle Ressourcen aber auch für die menschliche Gesundheit und die Umwelt schädliche Stoffe enthalten. Durch Wiederverwendung oder der getrennten Sammlung und Verwertung von Elektrogeräten/Batterien leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Schutz der menschliche Gesundheit und Umwelt. Der Endnutzer ist zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Batterien und Akkus am Ende ihrer Lebensdauer gesetzlich verpflichtet. So leben wir nachhaltiger und ressourcenschonender.

Die Batterieverordung sowie das Batteriegesetz regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkus. Darunter fallen alle Arten von Batterien, unabhängig von Form, Größe, Masse, stofflicher Zusammensetzung oder Verwendung. Das Gesetz gilt für Batterien, die in Produkten eingebaut oder beigefügt sind.

Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne bedeutet, dass Batterien nach ihrer Lebensdauer nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen.

Die Zeichen unterhalb des Symbols weisen gegebenenfalls auf enthaltene Inhaltsstoffe hin: Pb für Blei, Hg für Quecksilber, Cd für Cadmium.

Beachten Sie als Endnutzer

  • Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zu trennen.
  • Die Entsorgung von Batterien und Akkus darf nicht über den Restmüll erfolgen. Sie sind gesetzlich zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus verpflichtet.
  • Bevor Sie Batterien oder Akkus entsorgen, kleben Sie die sichtbaren und offenen Anschlusspole mittels eines handelsüblichen Klebebandes ab. So können Sie Kurzschlüsse vermeiden.

Wo kann ich Alt-Batterien entsorgen?

Verbrauchte Batterien können bei den öffentlichen Sammelstellen und überall dort, wo derartige/vergleichbare Batterien verkauft werden, unentgeltlich zurückgegeben werden - unabhängig davon, wo sie ursprünglich gekauft wurden und unabhängig von Marke und Typ.

Batterien die über unseren Onlineshop verkauft werden, sowie baugleiche Batterien die entsorgt werden müssen, können auch an den Hersteller Hama GmbH & Co | KG Recycling-Center | Adolf-Thomas-Straße 10 (Zufahrt über Rappenfeldstraße) | 86653 Monheim zurückgesandt werden. Die Entsorgung selbst ist kostenlos, der Versand muss auf Ihre Kosten erfolgen und von Ihnen ordnungsgemäß deklariert werden.